wenn CTA Angaben, die sie zur Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert;
wenn Hindernisse auftreten, die CTA auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei CTA, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- und Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse und andere Fälle höherer Gewalt;
wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzuge sind, so insbesondere, wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
50%, wenn CTA noch kein Material bestellt und mit der Ausführung der Arbeiten noch nicht begonnen hat
75%, wenn CTA bereits Material bestellt und/oder mit der Ausführung der Arbeiten bereits begonnen hat
100%, wenn das Werk weitgehend fertiggestellt ist.
50% des Auftragwertes, wenn die Kündigung weniger als einen Monat vor dem geplanten Beginn wirksam wird;
75% des Auftragwertes, wenn die Kündigung nach Beginn der Ausführung des Auftrags wirksam wird.
Wandelung, Minderung oder Schadenersatz;
Ersatz von Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung, mangelnde Sorgfalt, Unfälle, höhere Gewalt oder normale Abnützung entstanden sind;
Ersatz von Schäden, die durch Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem massgeblichen Stand der Technik entsprechen, entstanden sind, ferner durch Nichtbeachtung der technischen Richtlinien von CTA über Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung sowie durch unsachgemässe Arbeit anderer;
Ersatz von Schäden, welche durch nicht ausgeführte Stillstandswartungen an Ventilatoren, Motoren, Kompressoren, Pumpen und Befeuchtern oder durch Wassereinwirkung entstehen;
Ersatz von Schäden, die durch Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern entstehen oder durch Korrosionsschäden, insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind, ferner von Schäden, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss sowie ungenügende Absicherung, durch vagabundierende Ströme, durch Induktion, durch aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw. verursacht werden;
Ersatz von Schäden an nicht von CTA gelieferten Materialien sowie von Auswechslungskosten und von Kosten für die Feststellung von Schadenursachen und Expertisen;
Ersatz von Folgeschäden, Nutzungsausfall und entgangenem Gewinn usw., verursacht durch die Verwendung oder durch Mängel der von CTA gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen.
wenn CTA ein Mangel nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt wird;
wenn ausdrückliche Weisungen von CTA nicht eingehalten werden;
wenn ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von CTA an den von dieser gelieferten Produkten und/oder an den ausgeführten Arbeiten von Dritten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden.