Weisung Fremdfirmen
Gerne informieren wir Sie über die Regelungen für Fremdfirmen in der CTA. Die Regelungen sind verbindlich einzuhalten. Sie erhalten einen Fremdfirmenausweis: Bitte tragen Sie diesen während des gesamten Aufenthaltes sichtbar. Ihre Ansprechperson holt Sie ab und ist während Ihres Aufenthaltes Ihr Ansprechpartner. Nach Beendigung Ihrer Arbeiten geben Sie den Ausweis bitte wieder am Empfang ab. Bei mehrtägigen Aufenthalten melden Sie sich bitte täglich zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende am Empfang.
Herzlich willkommen bei der CTA
Fluchtweg und Sammelplatz, Hauptsitz Münsingen